Menschen mit Behinderungen

Ambulante Hilfen zur Erziehung

Die sozialpädagogische Familienhilfe leisten wir in Familien, die ihre Erziehungsaufgaben nicht eigenständig bewältigen können. Sie ist eine Kombination unserer Leistungen der Eingliederungshilfe mit den Hilfen zur Erziehung. Die Spannbreite umfasst alle Lebenssituationen unserer Klienten. Wir vermitteln im Alltag erzieherische Kompetenzen, machen diese erlebbar in dem wir assistieren, begleiten, Modell geben, Situationen auswerten, um gemeinsam alternative Handlungsstrukturen zu vermitteln.

In den Ambulanten Hilfen begleiten und fördern wir Menschen  mit kognitiven Beeinträchtigungen, geistigen Behinderungen, Lernbehinderungen und /oder mit sozialen Schwierigkeiten, die in der eigenen Häuslichkeit oder in ihrer Familie leben. Ziel ist es, diesen Menschen im eigenen Wohnraum personenzentrierte Hilfen zu bieten, um eine dauerhafte, selbstbestimmte und selbstorganisierte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen, die sie unterstützt und befähigt, alles was für sie wichtig ist selbstständig zu regeln.

Die pädagogischen Fachkräfte beraten, begleiten und leiten in folgenden Bereichen:   

  • Alltag, dazu gehören regelmäßige Hausbesuch, Unterstützung bei der Selbstversorgung und Haushaltsführung, Begleitung und Unterstützung bei Einkauf, Beratung in finanziellen Belangen, bei der Planung von Anschaffungen etc. und Unterstützung zum Erhalt gewonnener Handlungsbereiche
  • Netzwerken,  Hilfe bei Suche/Erhalt des Arbeitsplatzes, Begleitung, Beratung und Assistenz bei behördlichen und administrativen Angelegenheiten
  • Gesundheitsfragen,  Begleitung, Beratung bei Arztbesuchen, Motivation und  Anleitung für eine gesunde Lebensführung
  • SozialeKompetenzen, bei Bedarf gemeinsame Gespräche mit Freunden, Partner, Angehörigen, Nachbarn, Netzwerkpartnern oder Arbeitskollegen, um Sozialverhalten zu stärken bzw. auszubauen oder zu erhalten)
  • Freizeitgestaltung, Vernetzung mit Anbietern im Sozialraum, Umsetzung von Sport und Freizeitaktivitäten, Unterstützung bei der Organisation, Begleitung von Urlaubsfahrten
  • Hilfen aus einer Hand, um das Helfersystem überschaubar zu gestalten.

Die konkreten Betreuungsinhalte werden individuell im Hilfeplanverfahren vereinbart.

Anträge für eine ambulante Betreuung sind im Rahmen der Eingliederungshilfe nach den

  • §31 SGB VIII auch kombiniert mit
  • §67 ff. SGB XII und  §53 ff SGB XII

beim zuständigen Jugendamt zu stellen.

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Menschen mit Behinderungen
Ambulante Hilfen zur Erziehung
Neustrelitzer Straße 73
17033 Neubrandenburg
Deutschland
0395 5443448
0395 4553679

Ansprechpartner (-in)