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Diakonie  Malchin gGmbH, Malchin Lagebericht

A      Grundlagen des Unternehmens
Die  „Diakonie  Malchin  gGmbH"  (im  Folgenden  Diakonie  Malchin  oder  Gesellschaft  genannt)
ist 2014 durch  Umwandlung  aus dem vorherigen  1991  gegründeten  Diakonieverein des Kirchenkreises Malchin e.V., dann  Diakonieverein Malchin e.V.,  hervorgegangen.
Die  Eintragung  der durch  Formwechsel  entstandenen  Gesellschaft erfolgte  am  21.11.2014  beim Amtsgericht  Neubrandenburg.  Alleiniger  Gesellschafter  der  Gesellschaft  ist  die  Diakoniewerk
Stargard  GmbH  mit Sitz in  Neustrelitz. Zwischen  der Gesellschaft und der Diakoniewerk Stargard GmbH bestehen neben strukturellen auch personelle und organisatorische Verflechtungen.
Die  Gesellschaft verfügt  neben  der Gesellschafterversammlung  und  der Geschäftsführung  auch über einen Aufsichtsrat,
dem durch den Gesellschaftsvertrag alle wesentlichen Aufsichts-, Vorbehalts- und  Beratungsaufgaben gegenüber der Geschäftsführung zugeordnet wurden.

Die  Diakonie Malchin  betreibt mehr als 20 unterschiedliche Einrichtungen und  Dienste (im folgenden  Einrichtungen)  der Altenhilfe,  der Behindertenhilfe, 
der Kinder-  und  Jugendhilfe,  der Gefährdetenhilfe,  Kindertageseinrichtungen und Beratungsangebote.
Das  Tätigkeitsgebiet  umfasst  den  westlichen  und  südwestlichen  Teil  des  Landkreises Mecklenburgische Seenplatte mit den Zentren Malchin und Waren (Müritz).

Diakoniewerk Stargard  GmbH  und  Diakonie Malchin  gGmbH verfolgen das Ziel,  die  beiden  rechtlich  verbundenen  Gesellschaften  in  diesem  Jahr  (2020)  zu  verschmelzen  und  dann  unter 
der Firma „Diakonie Mecklenburgische Seenplatte gGmbH" als großer regionaler Träger zu arbeiten. Diesem  Ziel folgend,  wurden  die gesellschaftsrechtlichen  Verhältnisse so gestaltet,  dass  die
drei Organe  beider  Gesellschaften jeweils  personenidentisch  besetzt  sind.  So  können  Leitung,  Führung  und  Aufsicht  schon  vor  dem  Zusammenschluss  einheitlich  gestaltet  und 
verantwortet werden.
Für  die  Einrichtungen  und  Dienste  beider  Träger  wurde  2015  eine  einheitliche Organisationsstruktur  entwickelt  und  eingeführt.  Alle  Einrichtungen  und  Dienste  sind 
einem  der fünf fachlich gegliederten  Geschäftsbereiche  zugeordnet.  Die  Leiter  der Geschäftsbereiche  Stationäre  Altenhilfe,  Behindertenhilfe  und  Sozialpsychiatrie,  Ambulante 
Altenhilfe,  Jugendhilfe,   Beratung  und soziale  Dienste  sowie  Frühkindliche  Bildung  besitzen  unabhängig  von  ihrer  Anstellung  Handlungsvollmacht für die Einrichtungen beider Träger.


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Die  Einrichtungen  sind  dezentral  organisiert,  arbeiten  auf der  Basis  eigener  Konzepte  und unter einer eigenständigen  Leitung.  Die zentrale Verwaltung einschließlich der Service-  und 
Dienstleis- tungen  sind  unmittelbar  der  Geschäftsführung  zugeordnet.  Die  zentrale Verwaltung  der  Gesellschaft befindet sich in  Malchin.
Die  Gesellschaft  und  die  Diakoniewerk  Stargard  GmbH  sind  umsatzsteuerlich  organschaftlich verbunden.

Schwerpunkte unserer Tätigkeit bilden weiter stationäre,  teilstationäre und ambulante  Leistungen für ältere  und pflegebedürftige  Menschen (SGB XI  Pflegeversicherungsgesetz), für Menschen  mit
Behinderungen  (SGB XII  Sozialhilfe), für Kinder- und  Jugendliche (SGB VIII  Kinder-  und Jugendhilfegesetz)  und  für  Menschen  in  besonderen  Lebenssituationen  (SGB  II  Grundsicherung  und
SGB XII  Sozialhilfe).  Hinzu  kommen  ambulante  Leistungen für Kranke (SGB V Krankenversicherung),  der  Betrieb  von  Beratungsstellen  sowie  Schaffung  und  Vermietung  altersgerechter
Woh- nungen  mit  Betreuungsangebot.  Ergänzt wird  unser Angebot durch  eine  Begegnungsstätte,  eine Tafel und einen Sozialladen im Sinne eines Sozialkaufhauses.

B      Wirtschaftsbericht -Darstellung des Geschäftsverlaufes

1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen  und Branchenentwicklung

Die  im  Geschäftsjahr gesamtwirtschaftlich  guten  Rahmenbedingungen  wirken  sich  nur mittelbar auf  die  Wohlfahrt  aus.  Als  wesentliche  Faktoren  für  unsere  Geschäftstätigkeit  zeigen 
sich  die demographische Entwicklung  und der Fachkräftemangel.
Die  demographische  Entwicklung  unserer Region  ist von  einer Zunahme der Anzahl älterer Menschen  bei  einem  gleichzeitigen  Rückgang  der  Gesamtbevölkerung  geprägt.  Die  Besetzung  frei
gewordener Stellen gestaltet sich schwieriger.
Die  Vergütung  der  einzelnen  Leistungen  durch  Entgelte  blieb  knapp  bemessen,  pauschalierte Betriebs-  und  Personalkostenzuschüsse  waren  begrenzt  und  rückläufig,  öffentliche 
Investitions- mittel  wurden  nur  in  vergleichsweise  geringem  Maß  bereitgestellt.  Für einzelne  Arbeitsfelder  ist keine öffentliche Finanzierung gesichert.
Die Anerkennung  der uns tatsächlich entstehenden  Personalkosten in  Entgeltvereinbarungen  hat sich  verbessert,  ist  aber  nicht  umfassend  auskömmlich.  Die  insgesamt  schlechtere 
finanzielle Ausstattung  der Gemeinden  und  Kreise führt zu  einer zurückhaltenden  Leistungsbewilligung  und Vergabe von Zuschüssen.
Unsere im Vergleich zu unseren  Mitbewerbern  höheren Entgelte haben Auswirkungen auf unsere Wettbewerbsfähigkeit.

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Dennoch haben wir unser Leistungsangebot 2019 aufrechterhalten.
Schwerpunkte der Tätigkeit unserer  Gesellschaft  sind  die  ambulante Altenhilfe  und Kindertages- stätten.  Weitere für  unsere  Entwicklung  wichtige  Arbeitsbereiche  sind  die 
stationäre  Alten-  und Behindertenhilfe, sowie die stationäre, teilstationäre und ambulante Jugendhilfe.

2. Geschäftsverlauf
Die stationären  Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe waren durchgängig gut bis sehr gut ausgelastet.  Die wirtschaftliche Situation der ambulanten  Pflegedienste (Sozialstationen) hat
sich weiter verbessert,  die Leistungen wurden ausgeweitet.

Die  Kindertageseinrichtungen  unserer  Gesellschaft  erfüllten  insgesamt  die  geplanten  Auslastungsziele.

Für  die  Beratungsstelle  für  Betroffene  häuslicher  Gewalt  in  Waren,  die  Begegnungsstätte, die Allgemeine Soziale Beratung und die Angebote der Sozialen  Dienste in Waren (mit der Tafel, 
und dem Sozialladen) erhielten wir Fördermittel der öffentlichen  Hand und Spendenmittel.Die  Bewilligungen des Landkreises für ambulante Hilfen verringerten sich  um ca.  10 v.H ..

Die Wohnanlage mit Betreuungsangebot in Gnoien war durchgängig sehr gut ausgelastet.

Unsere Gesellschaft besetzte im Jahr 2019 durchschnittlich 6,59 Stellen für die  Beschäftigung mit Mehraufwandsentschädigung   (so  genannte   1-Euro-Jobs ),   hinzukommen   durchschnittlich  7,42
Bundesfreiwilligendienstleistenden  pro Monat.

Die   Umsatzerlöse und betrieblichen  Erträge haben sich insgesamt erhöht (449 T€).  Der Zuwachs ergab  sich  insbesondere  in  der  stationären,  teilstationären  und  ambulante  Altenhilfe, 
sowie  im Bereich  der Kindertagesstätten.  Die  Erhöhung  des  Umsatzes resultiert im  besonderen Maße aus neu verhandelten Entgelten  und höherer Kapazitätsauslastung.

3. Finanzierungsmaßnahmen bzw. -vorhaben
Der  Betrieb  der  Einrichtungen  unserer  Gesellschaft  wurde  durch  die  laufenden  Einnahmen aus Entgelten, Gebühren,  Fördermitteln, Zuschüssen und Zuwendungen bestritten.
Die  Liquidität unserer Gesellschaft hat sich  im Berichtsjahr planmäßig verringert. Zahlungsfähigkeit war zu jeder Zeit gegeben.
4. Investitionen
Im   Geschäftsjahr   wurde   der   Ersatzneubau   Kita   Regenbogen   in   Rechlin fertiggestellt.   Am 01.06.2019 wurde die neue Kita in  Betrieb genommen.

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Das  Investitionsvolumen für Gebäude und Außenanlagen betrug 2.191  T€.
Für  unsere  Kita  Kleine  Strolche  in  Waren  Müritz  haben  wir  uns  grundsätzlich  zu  einem Ersatzneubau  entschlossen.  Ein  Erbbaupachtvertrag  wurde  geschlossen.  Die  Baugenehmigung 
wurde erteilt.  Baubeginn soll im Sommer 2020 sein.
Für dieses Bauvorhaben  rechnen wir mit einem  Investitionsvolumen in  Höhe von 3.845  T€.

5.  Personal- und Sozialbereich
Die  Anzahl  der  Mitarbeiter  (Vollkräfte)  hat  sich  im  Jahresdurchschnitt  2019  auf jetzt 207,04  VK (Vorjahr 210,55  VK)  leicht  verringert.  Insgesamt  sind  in  unserer  Gesellschaft 
284  Mitarbeitende teilzeit- bzw. voll oder geringfügig beschäftigt.

Der jeweilige  Beschäftigungsumfang  der  Mitarbeitenden  in  den  stationären  Pflege-  und Betreuungseinrichtungen  der Alten-  und  Behindertenhilfe wird  der tatsächlichen  Belegung  und
 der Verteilung der Pflegestufen angepasst.  Das gilt auch für die Mitarbeiterinnen  in  den  Kindertagesstätten.

Innerhalb  der  Gesellschaft  finden  weiter  die  Arbeitsvertragsrichtlinien  AVR  des  DW  M -V e.V. Anwendung.

6. Sonstige wichtige Vorgänge des Geschäftsjahres
Schwerpunkt des  Geschäftsjahres war weiter die Gestaltung  der Zusammenarbeit  mit der Diakonie Stargard  GmbH  insbesondere  in  der Angleichung  von  Verwaltungs-  und  anderen  Abläufen und
die Weiterentwicklung des einheitlichen gemeinsamen QMS.
Beide Gesellschaften werden einheitlich geleitet und geführt.  Die Organe der beiden Gesellschaften  sind  personenidentisch  besetzt.   Für  die  Einrichtungen  und  Dienste  der  Diakonie Malchin gGmbH 
und der Diakoniewerk Stargard GmbH wurde eine gemeinsame Organisationsstruktur mit fünf fachlich  gegliederten  Geschäftsbereichen  entwickelt  und  eingeführt.  Zwei  der fünf 
Leitungsstellen der Geschäftsbereiche wurde 2019 neu besetzt.
Die Gesellschaft hat ihren Geschäftsanteil an der Diakoniewerkstätten Neubrandenburg gGmbH an die Diakoniewerk Stargard GmbH verkauft und abgetreten.

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7.  Darstellung der Lage der Kapitalgesellschaft

7.1    Vermögens- und Finanzlage
Die Bilanzsumme hat sich 2019 um 200,6 T€ auf 12.369,9 T€ geringfügig erhöht.

Die  Vermögenslage  der  Gesellschaft  hat  sich  2019  wie  erwartet  entwickelt:  Die Sachanlagen haben  sich  2019  um  546,6  T€  erhöht.  Die  Anlagen  im  Bau  haben  sich  durch 
Realisierung  des Ersatzneubaus Kita Regenbogen in  Rechlin signifikant verringert.

Die Forderungen insgesamt sind leicht steigend.
Die  stichtagbezogene  Liquidität  hat  sich  um  ein  geringeres  Maß  verringert,  als  im  Finanzplan prognostiziert wurde.

Die  Veränderungen  in  der  Finanzlage ergeben sich  u.  a.  bei  den  Sonderposten  aus der planmäßigen Auflösung  und Zuführung  (Saldo:  Verringerung  um  156 T€),  aus dem  Mittelabfluss
aus der Investitionstätigkeit (1.098 T€)  und  aus  der planmäßigen  Verringerung von Darlehensverbindlichkeiten (80 T€).

Die  Rückstellungen  für  Arbeitszeit-  und  Urlaubskonten  haben  sich  um  ca.  24  T€  erhöht.  Alle pflichtigen  Rückstellungen wurden  in  der erforderlichen  Höhe  gebildet.  Rückstellungen
für Alters- teilzeit bestehen nicht.
In der Vergangenheit gewährte Zuschüsse der öffentlichen  Hand wurden als Sonderposten bilanziert und  planmäßig aufgelöst.

Das    Eigenkapital    erhöht    sich    durch    den    Jahresüberschuss    absolut    um    287 T€    auf 4,471  Mio. €.  Die Eigenkapitalquote beträgt jetzt 36, 14 % (Vorjahr 34,38 %). 
Die eigenkapitalähnlichen  Sonderposten  verringerten  sich  durch  Zuführung  und  planmäßige  Auflösung  von  3,680 Mio. € auf 3,524 Mio. €,  sodass unsere Gesellschaft jetzt über eine 
Eigenmittelquote von 64,63 % (Vorjahr 64,62 %) verfügt.

7.2   Ertragslage
Das  Geschäftsjahr  2019  schloss  die  Gesellschaft  mit  einem  Jahresüberschuss  von  287  T€ ab (Vorjahr 213 T€).
Die  Umsatzerlöse stiegen  im  Vergleich zum  Vorjahr um  ca.  310 T€,  das  entspricht einer Steigerung  um  2, 79 %.  Im Geschäftsjahr gab es keine Kapazitätsveränderungen.  Die sonstigen
betrieblichen  Erträge erzielten einen Anstieg  um  33 % (+140 T€).

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Von  den  Umsatz-/Ertragssteigerungen  entfallen  insbesondere  ca.  192 T€ auf die  stationäre und teilstationäre Altenhilfe, ca.  112 T€ auf die ambulante Altenhilfe (Sozialstationen) sowie ca.
 98 T€ auf die Kindertageseinrichtungen.
Der Personalaufwand  hatte  im Geschäftsjahr 2019 im Vergleich zum Vorjahr mit 3,88  % eine fast identische Steigerungsrate wie die Erlös-/Ertragsentwicklung.

7.3   Gesamtaussage
Die Ertrags-,  Finanz- und Vermögenslage beurteilen wir insgesamt als gut bis sehr gut.

C       Prognose-, Chancen- und Risikobericht

1.   Prognosebericht

Im  Geschäftsjahr  2019  wurde  aufgrund  einer  verbesserten  Kapazitätsauslastung  und  erhöhten Entgelten  ein  besseres  Betriebsergebnis als geplant erreicht.  Nahezu allen  Einrichtungen
gelang es,  die vorgegebenen Ziele zu erreichen.

Der für die  Gesellschaft vom  Aufsichtsrat  im  Februar für das  Geschäftsjahr 2020  beschlossene Wirtschaftsplan  geht  von  einem   leicht  positiven   Betriebsergebnis  und  signifikanten  
Erlös-und Ertragssteigerrungen aus.  Letztere wurden  insbesondere für die ambulante Altenhilfe, die Kinder- tagesstätten  und die Behindertenhilfe erwartet.
Wiederum  war  eine  Auslastung  der  stationären   Einrichtungen  der  Altenpflege  von   mehr  als 98,5  % und  eine  Auslastung  der  Kindertageseinrichtungen  wie  im  abgelaufenen  Jahr 
Planungsziel.

Wegen  der Verpflichtung  aus  bereits  aufgenommenen  Darlehen  und  dem  Bauvorhaben  Ersatzneubau  Kita  in  Waren  rechnen  wir  mit einer erhöhten  Inanspruchnahme  der  Liquidität.  Die
Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft ist gegeben. 
Die für den AVR DW M -V vereinbarten  Lohnerhöhungen (4,5 % lineare Steigerung zum  01.  Februar 2020) setzen wir für alle  Mitarbeitenden  um.  Die  Zahlung  des  ergebnisabhängigen Teils der
zweiten  Hälfte der Sonderzahlung wird voraussichtlich  nicht möglich sein. 

Zum  Zeitpunkt  der  für  das  Geschäftsjahr  2020  erarbeiteten  und  beschlossenen  Ertrags-  und Ergebnisziele  hatten  wir  keine  Anhaltspunkte  dafür,  dass  das  Coronavirus  SARS-CoV-2  eine
Pandemie auslöst, die auch unsere Geschäftstätigkeit beeinflussen wird (siehe auch unter 2.7.)

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2. Chancen- und Risikobericht

2.1    Risikomanagementsystem

Ein  umfassendes  und  arbeitsfähiges  Steuerungssystem  ist Voraussetzung  für die wirtschaftliche Tätigkeit  und  die  notwendige  Entwicklung  unserer  Gesellschaft.  Dazu  erfolgt  in  der 
zentralen Geschäftsstelle  auf der Basis  einrichtungsbezogener Wirtschaftspläne  eine  periodische Auswertung für alle Einrichtungen,  die Soll-  und  Ist-Daten gegenüberstellt sowie wesentliche
Kennziffern (z.B.  Entwicklung  der Auslastung,  der Arbeitszeitkonten,  des Personaleinsatzes) ausweist und so eine  zeitnahe  Reaktion  auf  Abweichungen,  Veränderungen  und  Entwicklungen 
ermöglicht.  Zusätzlich werden einzelne  Kennzahlen für die gesamte Gesellschaft ermittelt und ausgewertet.

Der Aufsichtsrat tagt mindestens viermal  im Jahr,  um  die ihm  nach Gesellschaftsvertrag zugeordneten Aufgaben zu erfüllen, die Gesellschafterversammlung einmal jährlich.
Auch  die Weiterentwicklung  des  Qualitätsmanagementsystems  dient der Sicherung  der Qualität der Arbeit  und  der  inhaltlichen  Steuerung  des  Diakoniewerks.  Durch  die  Aufrechterhaltung  und
Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems ist sichergestellt, dass die zentralen  Dienstleistungsprozesse,  Führungsprozesse  und  unterstützende  Prozesse  verbindlich  festgelegt  und
angewandt werden.

2.2   Gesamtwirtschaftliche Chancen und Risiken
Durch  die  ausschließliche  Tätigkeit  auf  dem  inländischen  Sozial-  und  Gesundheitsmarkt unterliegt die Gesellschaft nur bedingt kurzfristigen konjunkturellen Risiken.

2.3   Branchenspezifische Chancen und Risiken
Die demographische  Entwicklung  in  unserer Region,  der durch  die Zunahme  des Anteils  und der Anzahl  älterer  Menschen  bei  gleichzeitig  zurückgehender  Gesamtbevölkerung  gekennzeichnet
ist,  führt zu  einem  wachsenden  Bedarf an  ambulanten,  teilstationären  und  auch  stationären Angeboten der Altenhilfe. Hier bleibt es Aufgabe und Möglichkeit unserer Gesellschaft, die
Angebote (Altenbetreute  Wohnungen,  alternative  Wohnformen,  ambulante  Dienstleistungen) auszuweiten. Die  gesetzlichen  Veränderungen  in  der  Pflegeversicherung  nutzen  wir,  um  die 
Qualität  unserer Arbeit zu verbessern  und  den  bürokratischen Aufwand zu senken  (Einführung Strukturierte  Informationssammlung SIS) in der stationären  Pflegeeinrichtung.
Die  Arbeit  in  der  Behindertenhilfe  ist  durch  die  Umsetzung  des  BTHG  geprägt.  Für  2020 gelten Übergangsregelungen   für   die   Einrichtung,   die   einen   wirtschaftlichen   Betrieb  
ermöglichen. Die  konkreten  Folgen  der  Umstellung  der  Finanzierung  in  der  Eingliederungshilfe  (EGH)  sind noch nicht abzusehen.  Größere Wachstumspotenziale sind nicht zu erkennen.

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Unsere   Kindertageseinrichtungen  werden  verstärkt  nachgefragt.   Das   geltende   KiföG  und die gesellschaftliche  Grundsatzdebatte  um  die  Frühkindliche  Bildung  können  den  Aufbau 
neuer  Einrichtungen  ermöglichen.

2.4   Einrichtungsspezifische Chancen und Risiken
Bedeutung  für  die   Risiken  der  zukünftigen   Entwicklung  der  Gesellschaft  haben verschiedene Faktoren  wie  die  Entgeltentwicklung,  die  Auslastung  der  Einrichtungen  oder 
auch  gesetzliche Veränderungen.  Aus  heutiger  Sicht  resultieren  aus  der  angenommenen Entwicklung  dieser  Rahmenbedingungen  folgende  Risiken  für die  Gesellschaft:

Die  uns  tatsächlich  entstehenden  Personalkosten  werden  durch  Vertragspartner  bzw.  den  Gesetzgeber  nicht  umfassend  im  erforderlichen  Maß  anerkannt.  Hinzu  kommt,  dass  unsere  im 
Vergleich  zu   unseren   Mitbewerbern  höheren  Preise  sich   nachteilig  auf  die Wettbewerbsfähigkeit auswirken  können.
Einzelne  Aufgabenbereiche  wie  z.B.  die  Beratungsstellen  oder  Begegnungsstätten  werden nicht auskömmlich  finanziert  und  können  ohne  den  Einsatz  von  Eigenmitteln  nicht  betrieben
 werden. Den  Anteil  der  wahrgenommenen  Aufgaben,  die  nicht  ausfinanziert  sind  und  den Einsatz  von Eigenmitteln  erfordern,  haben  wir  in  den  vergangenen  Jahren  stabilisiert.  Als
 Ausdruck  des  Dia- konischen   Profils  unserer  Gesellschaft  sind  diese  Aufgaben  wichtig, müssen  aber  auch  wirtschaftlich  leistbar  sein.  Neue  Risiken  können  nicht  übernommen, 
die  vorhandenen  müssen  sehr genau gesteuert werden.

Aus  der  demographischen  Entwicklung  unserer  Region  resultiert  eine  weitere Herausforderung: die  Wiederbesetzung  freiwerdender  oder  die  Besetzung  neuer  Stelle 
gestaltet  sich  zunehmend schwieriger.  Es  ist  deshalb  Ziel  der Gesellschaft,  durch  eine Stärkung  der Mitarbeiterzufriedenheit die  Mitarbeiterbindung  zu  festigen.

2.5   Umsetzung des BTHG
Das   Land   MV  hat  für  2020  Übergangsregelungen  für  die  Finanzierung  der  Einrichtungen und Dienste  der  Eingliederungshilfe  vorgegeben.  Diese  Regelungen  ermöglichen  den 
wirtschaftlichen Betrieb.   Nach   bisherigem  Stand  (31.   März  2020)  müssen  die Übergangsregelungen  bis  zum 31.12.2020  in  das  neue  Finanzierungssystem  übergeleitet  und 
neue  Entgeltvereinbarungen  abgeschlossen  werden.  In  der  Anwendung  des  neuen Finanzierungssystems  wird  dann  die  personenkonkrete  Bewilligung  von  Hilfen  sehr  viel 
differenzierter  als  bisher  erfolgen.  Darin  liegen  sowohl  für  Klienten  als  auch  die Leistungserbringer Chancen  und  Risiken,  die  noch  nicht  umfassend beurteilt  werden  können. 
Auf die  Unsicherheit  des  zeitlichen  Ablaufes  bei  den  Neuverhandlungen und  der dann konkreten  Bewilligungspraxis  haben  wir  in  der Wirtschaftsplanung  reagiert.

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2.6   Verschmelzung der Diakonie Malchin gGmbH und der Diakoniewerk Stargard GmbH
Mit dem  Beginn der Zusammenarbeit  und  der strukturellen  Verbindung  als  Tochter-  und  Muttergesellschaft  verfolgen  Diakonie  Malchin  gGmbH  und  Diakonie  Stargard  GmbH  das  Ziel  zu  verschmelzen. 
Diese  Verschmelzung  wird  derzeit  vorbereitet  und  soll  im  IV.  Quartal  2020  mit  der Eintragung  der  Verschmelzung  und  der  Änderung  der  Firma  zu  „Diakonie  Mecklenburgische
Seenplatte gGmbH" abgeschlossen werden.
Die Verschmelzung wird den Abbau  noch nötiger Doppelstrukturen ermöglichen.

2.7   Auswirkungen der CORONA-Pandemie
Seit  Beginn  des  Jahres  führt  die  CORONA-Pandemie  zu  wesentlichen  Veränderungen  des  gesamten öffentlichen und privaten  Lebens in  Deutschland. Zum Zeitpunkt der Erstellung  des  Lageberichtes ergeben sich daraus folgende Auswirkungen auf unsere Tätigkeit:
  • Die  stationären  Einrichtungen  in  der  Altenpflege,  der  Behinderten-  und  der  Jugendhilfe sind  weiter  in  Betrieb  und  haben  mit  steigenden  Anforderungen  zu  tun.  Die  resultieren zum  einen  aus  dem  Besuchsverbot  für  Angehörige  und  der  Schließung  der  WfbM  und zum anderen  aus  gestiegenen  Schutzanforderungen  aus  der  CORONA-Pandemie  für Bewohner  und  Mitarbeitende.  Die  von  Bund,  Land  und  Landkreis  beschlossenen  Regelungen  sichern  die  Finanzierung  des  Betriebes.  Der  Umsatz dieser  Einrichtungen  beträgt etwa 34 % des Gesamtumsatzes.
  • Die  Kitas sind geschlossen,  sichern  aber die  Betreuung  in  Notgruppen.  Die vom  Land  beschlossenen  Regelungen sichern die  Finanzierung  des  Betriebes.  Der Umsatz dieser Einrichtungen beträgt etwa 27 % des Gesamtumsatzes.Bei  einer  unterstellten  Schließungsdauer von  3  Monaten  sind  für  die  Kindertagesstätten Ertragsausfälle aus Verpflegungsleistungen von  70  bis  80 T€ und  Mindersachaufwendungen von 45 bis 55 T€ erwartet.
  • Die  Sozialstationen  erbringen  ihre  Leistungen  leicht  eingeschränkt,  weil  nicht  zwingend notwendige  Kontakte  mit  Klienten  vermieden  werden.  Der  Umsatz  dieser  Einrichtungen beträgt  etwa 24 % des Gesamtumsatzes.
  • Die ambulanten  Hilfen  in  der Gefährdeten- und der Jugendhilfe sind weiter in  Betrieb und erbringen  Leistungen.  Eine  deutliche  Einschränkung  des  Leistungsumfanges  ist  nicht abzusehen.
  • Die  Beratungsstellen  erbringen  ihre  Leistungen  unter  den  gegebenen  Bedingungen  wesentlich  mittelbar. Wir gehen davon  aus,  dass zugesagte  pauschale  Fördermittel  nicht gekürzt werden.
  • Die Tagespflegeeinrichtung  ist geschlossen.  Die von  Bund,  Land  und  Landkreis  beschlossenen Rgelungen sichern die Finanzierung des Betriebes.

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  • Begegnungsstätten  und  andere  pauschal finanzierte  Einrichtungen  sind  geschlossen.  Wir gehen davon aus, dass zugesagte pauschale Fördermittel nicht gekürzt werden.

Zum  heutigen Zeitpunkt sind die Auswirkungen der CORONA-Pandemie insbesondere  zum zeitlichen  Ablauf  nicht  abzusehen.  Dabei  sehen  wir  die  größte  Herausforderung  nicht  in  durch  die CORONA-Pandemie  bedingten  möglichen  Ertragsausfällen oder  Mehraufwendungen,  sondern  in dem  Risiko,  notwendige  Leistungen  im  Betrieb  von  Einrichtungen  und  Diensten  wegen  der  Erkrankung vieler Mitarbeitenden nicht oder nur eingeschränkt erbringen zu können.
Wir  kommen  zu  dieser  Bewertung  insbesondere,  weil  die  CORONA-Pandemie  kein  nur  unsere Gesellschaft  oder  unsere  Region  treffendes  Ereignis  ist,  sondern  die  gesamte  Bundesrepublik Deutschland  betrifft.

2.8   Gesamtaussage
Nach  Überprüfung  der  Risikolage  zum  Ende  des  Geschäftsjahres  2019  kommen  wir  zu  dem Gesamtergebnis,  dass  Risiken,  die  den  Bestand  der  Gesellschaft gefährden  könnten,  durch  die eingeleiteten  Maßnahmen  in  ausreichendem  Maß  abgesichert sind.  Dabei  ist  uns  bewusst,  dass die Folgen der CORONA-Pandemie nicht umfassend beurteilt werden können. Die  Geschäftsführung  ist  zuversichtlich,  dass  sich  das  Unternehmen  weiter  im  Wettbewerb 
behauptet.  Sie geht davon aus,  dass die in der Zukunft angestrebten Ziele erreicht werden können. Insbesondere  wird  der Zusammenschluss  mit  der  Diakoniewerk  Stargard  GmbH  unter dem  gemeinsamen  Namen Diakonie Mecklenburgische Seenplatte gGmbH zu einer stärkeren regionalen Wahrnehmung  und  Festigung des Angebotes der Diakonie führen  und den Aufbau  neuer Einrichtungen und Dienste ermöglichen.

D          Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten

Zu den  in  unserer Gesellschaft bestehenden  Finanzinstrumenten  zählen  im Wesentlichen  Forderungen,  Verbindlichkeiten  und  Guthaben  bei  Kreditinstituten.  Es  besteht ein  effizientes  Mahnwesen.
Forderungsausfälle  sind  die  Ausnahmen.  Zur  Absicherung  gegen  das  Liquiditätsrisiko  und  zum Aufrechterhalten  der jederzeitigen  Zahlungsfähigkeit  wird  ein  jährlicher  Finanzplan  erstellt.  Der kontinuierliche  Soll-Ist-Vergleich  und  die  aktuelle  Geschäftsentwicklung  dienen  als  Basis für die Geldmitteldisposition.
Ziel des  Finanz-und Risikomanagements der Gesellschaft ist die Sicherung des Unternehmenserfolgs gegen finanzielle  Risiken jeglicher Art.  Beim  Management der Finanzpositionen  verfolgt die Gesellschaft eine konservative Risikopolitik.

Malchin, am 08. April 2020
Diakonie Malchin  gGmbH

de Boor Geschäftsführer